Die wohltuende Geschenkidee für Ihre
Liebsten zu vielen Anlässen:
Immer mehr Menschen vertrauen heute auf die Wirksamkeit von Alternativmedizin, da diese allgemein als besser verträglich gilt und mit weniger Nebenwirkungen verbunden ist.
Die Osteopathie umfasst die manuelle Diagnostik und Therapie am Bewegungssystem, den inneren Organen und am Nervensystem. Als sanfte und ganzheitliche Heilmethode verzichtet sie auf Apparate, Spritzen und Medikamente.
Die Therapie stellt den Abbau von Blockaden und die Wiederherstellung des Gleichgewichts aller Körpersysteme in den Mittelpunkt. Sie richtet sich nicht auf die Behandlung der eigentlichen Krankheitssymptome. Die Selbstheilungskräfte des Patienten spielen dabei eine zentrale Rolle.
Immer mehr gesetzliche Krankenkassen (GKV) erstatten die Kosten für osteopathische Behandlungen / osteopathische Therapie seit 2012 ganz oder teilweise. Der Anspruch setzt bei vielen gesetzlichen Krankenkassen voraus, dass die osteopathische Behandlung durch einen Arzt veranlasst wird.
Voraussetzung ist meist eine formlose ärztliche Bescheinigung* zum Beispiel ein Privatrezept oder formlose Bestätigung, die eine osteopathische Behandlung befürwortet.
*Ärztliche Verordnung/Bescheinigung, Beispieltext:
Die Behandlung wird nur erstattet, wenn sie qualitätsgesichert von einem Leistungserbringer durchgeführt wird der Mitglied eines Berufsverbandes der Osteopathen (z.B. VOD oder BAO) ist oder eine osteopathische Ausbildung absolviert hat, die zum Beitritt in einen Osteopathieverband berechtigt.
Unter www.osteokompass.de können Sie nachschauen, unter welchen Voraussetzungen Ihre Krankenkasse die Kosten für Osteopathie erstattet.
Die Abrechnung für Ihre osteopathische Behandlung erfolgt wie bei einem Privatpatienten.
Die Rechnung des Osteopathen bezahlen Sie zunächst selbst und reichen sie zusammen mit der ärztlichen Bescheinigung im Original bei ihrer Krankenkasse ein. Die Krankenkasse überweist dann den Erstattungsbetrag auf das von Ihnen angegebene Konto.
Die Osteopathie wurde bei der letzten Neuauflage des Hufeland Verzeichnisses in dieses aufgenommen, so dass eine Erstattung der Behandlungskosten ganz oder teilweise bei
erfolgt, sofern der Versicherungsnehmer sich für einen Naturheilverfahren (Heilpraktiker) einschließenden Tarif entschieden hat.
Versicherte dieser Kostenträger erhalten eine Ziffernrechnung nach dem Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH).
*Alle Angaben ohne Gewähr.